Recht & Compliance

KI im Betrieb: Wann muss der Betriebsrat mitbestimmen?

Die Einführung von KI-Systemen ist häufig mitbestimmungspflichtig. Ein Überblick, wann der Betriebsrat einzubeziehen ist und was das für die Einführung bedeutet.

Europäische KI

KI-Werkzeuge werden in vielen Unternehmen von der IT oder einzelnen Fachabteilungen eingeführt, ohne dass der Betriebsrat frühzeitig einbezogen wird. Das kann teuer werden, denn die Mitbestimmung ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Die rechtliche Grundlage

Nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Viele KI-Systeme, die Arbeitsschritte protokollieren oder Leistungsdaten auswerten, fallen darunter, unabhängig davon, ob eine Überwachung tatsächlich beabsichtigt ist.

Was das für die Einführung bedeutet

Wird der Betriebsrat übergangen, kann er die Nutzung des Systems per einstweiliger Verfügung stoppen lassen. Sinnvoller ist es, die Mitbestimmung von Anfang an einzuplanen und in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und wofür sie genutzt werden dürfen.

Ein Pluspunkt für transparente Systeme

Plattformen, die von sich aus dokumentieren, welche Daten verarbeitet und protokolliert werden, erleichtern diese Abstimmung erheblich. Nachvollziehbare Audit-Logs, wie sie etwa oneAI führt, können als Grundlage für eine Betriebsvereinbarung dienen, weil von Beginn an klar ist, welche Daten überhaupt anfallen.

Quellen