EU AI Act: Welche Protokollierungspflichten ab wann gelten
Artikel 12 der KI-Verordnung verpflichtet Hochrisiko-Systeme zur automatischen Protokollierung. Was das für die Auswahl von KI-Werkzeugen im Unternehmen bedeutet.
Europäische KI
Der EU AI Act ist keine ferne Zukunftsregel mehr, sondern wird schrittweise scharf gestellt. Ein zentraler, oft unterschätzter Baustein ist Artikel 12: die Pflicht zur automatischen Protokollierung bei Hochrisiko-KI-Systemen.
Was Artikel 12 verlangt
Laut Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1689 müssen Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert sein, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus automatisch Ereignisse aufzeichnen. Diese Protokolle müssen es ermöglichen, den Betrieb des Systems zurückzuverfolgen und Risiken für Grundrechte oder Sicherheitsvorfälle zu erkennen. Ergänzend regelt Artikel 19, dass Betreiber diese automatisch erzeugten Protokolle aufbewahren müssen.
Für wen das relevant wird
Nicht jedes KI-Tool im Unternehmen fällt unter die Hochrisiko-Kategorie. Aber viele Anwendungsfälle im Personalwesen, in der Kreditvergabe oder bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen können darunterfallen. Wer heute ein KI-Werkzeug einführt, sollte deshalb prüfen, ob eine spätere Einstufung als Hochrisiko-System droht, und ob das Werkzeug überhaupt in der Lage ist, lückenlose Protokolle zu liefern.
Was das für die Werkzeugauswahl bedeutet
Nachträglich Protokollierung in ein System einzubauen, das dafür nicht ausgelegt ist, ist aufwändig. Deshalb lohnt sich der Blick auf Plattformen, die Audit-Logs von Anfang an mitliefern. oneAI etwa protokolliert Interaktionen inklusive einer Risikoeinstufung nach EU-AI-Act-Kategorien, sodass die Nachweispflicht kein nachträgliches Projekt wird, sondern von Beginn an mitläuft.